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AGB

TEIL 1 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Geltungsbereich . Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Pejanovic Premium UG, Oscar-Walcker-Str. 26, [71636] [Ludwigsburg], Deutschland . Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss . Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

3. Zahlungen . Alle Preise werden individuell im Angebot vereinbart und verstehen sich in Euro.Sofern nicht anders vereinbart, gilt: 60 % Anzahlung bei Auftragserteilung . Restzahlung nach Fertigstellung und Abnahme . Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

TEIL 2 – MONTAGE, REPARATUR & BAULEISTUNGEN

4. Liefertermine und Gefahrübergang . Liefer- und Ausführungstermine werden individuell vereinbart.Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder Lieferprobleme berechtigen nicht zu Schadensersatz.Die Gefahr geht mit Beginn der Montage bzw. Übergabe der Ware auf den Auftraggeber über , soweit gesetzlich zulässig.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers . Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:der Zugang zur Baustelle zum vereinbarten Termin möglich ist , notwendige Vorarbeiten abgeschlossen sind .

6. Abnahme und Reklamation . Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen.Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die Leistung genutzt wird oder keine wesentlichen Mängel unverzüglich angezeigt werden.Reklamationen müssen schriftlich erfolgen.

7. Gewährleistung bei Werkleistung .  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme anzuzeigen.Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder normale Abnutzung wird keine Haftung übernommen.

TEIL 3 – WARENLIEFERUNG

8. Gefahrübergang und Lagerung . Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware ausgeliefert oder auf der Baustelle bereitgestellt wurde.Bei Lagerung auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt diese auf dessen Risiko.

9. Eigentumsvorbehalt . Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.TEIL 4 – HAFTUNG, VOB UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10. Haftung . Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

11. VOB/B und VOB/C . Soweit vereinbart, gelten ergänzend die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B und VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung.

12. Schlussbestimmungen . Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.Es gilt deutsches Recht.Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.

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